Neue GUTMENSCH LÜGEN braucht das Land: Waffeneinsatz in Krems illegal
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Neue GUTMENSCH LÜGEN braucht das Land: Waffeneinsatz in Krems illegal
BITTE WAS..????? 
Ja, ich glaub, mein Schwein pfeift schon wieder (!)
Von allen GUTMENSCH Lügen rund um Krems, ist das wohl wirklich die letzte, schmierigste, schleimigste und... zu dem tatsächlich zu 100% eine Lüge!
http://www.forum-politik.at/t2253-kremsjustiz-korrumpiertlugen-fur-links-gegen-polizisten-und-recht-sowie-ordnung
Daß diese Anschuldigung tatsächlich eine Lüge ist, is nämlich schon länger bekannt.
Weiß jeder, der Google bedienen kann - und unsere Leser.

Von illegalem Waffengebrauch kann also nicht mal entfernt die Rede sein!Nach dem Waffengebrauchsgesetz dürfen Polizisten einen Flüchtigen mit Waffengewalt stoppen, wenn er eine vorsätzliche Tat begangen hat, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist. Das ist bei Einbruch gegeben.
http://www.forum-politik.at/t2413-kremslugentw-faustrecht-is-nicht-genugpolizistenhasser-machen-motorraddieb-verbrecher-totung-im-dienst-zu-mord
Ist völlig rechtens bzw. von den Gesetzen gedeckt.
Ein Richter, der das wirklich durchläßt, kennt also die Gesetze nicht.
Ein Anwalt, der das nicht weiß, muß auf der Stelle seiner Pflichten entbunden werden.
Meine, wie STRUNZDUMM, link bzw. "falsch" und GUTMENSCH muß man eigentlich sein, daß das keinem "komisch" vorkommt..?
Bewaffnete bzw. Polizei, die eigentlich scheinbar überhaupt nicht auf Verbrecher schießen dürfen - nicht mal, wenn sie angegriffen werden und die Straftäter am Tatort in Flagranti erwischen..????
Wie irrational muß es vor Gericht bei uns eigentlich zugehen, wenn jeder kleine Surfer die Herren Justiz-Profis als inkompetente Nullen dastehen lassen kann und ihnen auch noch oben drein 0 Ahnung von garnix nachweist...??
Wie lautet nochmal eine meiner "Faustregeln"..?
"Je fetter die Lüge, desto leichter der Nachweis!"
Was zu beweisen war...!
Und noch ne "Faustregel":
*googeln macht klug*
Politik Joker
P.S.: Quelle des bösartigen GUTMENSCH SCHLEIMES:
Schüsse bei Einbruch waren rechtswidrig
Nachdem der Polizist, der im August 2009 einen tödlichen Schuss auf einen 14-jährigen Einbrecher abgegeben hatte, bereits im März zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden war, hat der Unabhängige Verwaltungssenat für Niederösterreich (UVS) nun entschieden, dass bereits der vorher abgegebene Warnschuss "rechtswidrig" war.Beide Schüsse wären einzeln untersucht und behandelt worden - am Ende wurden sowohl der tödliche als auch der Warnschuss als "rechtwidrig" eingestuft. Das Innenministerium oder auch der Bürgermeister könnten allerdings in den nächsten sechs Wochen noch Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Erst nach diesem Zeitpunkt ist die Entscheidung des UVS also fix.
Über Schadenersatz wird noch verhandelt
Auswirkungen auf den Anspruch auf Schadenersatz, den die Familie des Verstorbenen geltend machen kann, habe das Urteil aber nicht, da dieser vom Innenministerium bereits im Oktober anerkannt wurde, so Ministeriums- Sprecher Rudolf Gollia. Bei der Schadenersatzforderung handle es sich um Schmerzensgeld sowie die Kosten für das Begräbnis und für die Grabstätte, so Gollia. Über die Höhe der Kosten liefen derzeit noch die Verhandlungen.
Disziplinarverfahren könnte noch einmal aufgerollt werden
Im Landespolizeikommando kündigte man an, zu überprüfen, ob es nötig sei, den Fall noch einmal disziplinarrechtlich aufzurollen. Das Urteil sei schriftlich noch nicht eingelangt, erklärte der Sprecher des Landespolizeikommandos, Andreas Thenner. Sobald man es erhalten habe, werde es geprüft um dann über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. Bisher hatte der Vorfall in Krems, bei dem nicht nur ein 14- Jähriger getötet, sondern auch ein 16- Jähriger schwer verletzt worden war, für die beiden involvierten Polizisten keine disziplinarrechtlichen Folgen. Das Landespolizeikommando als Dienst- und Disziplinarbehörde habe den im März vom Gericht festgestellten Sachverhalt geprüft und dabei "keinen disziplinären Überhang" festgestellt, hieß es im Juli.
Fataler Polizeieinsatz im August 2009
In der Nacht auf den 5. August 2009 wurde im Merkur- Markt in Krems- Lerchenfeld stiller Alarm ausgelöst. Zwei Jugendliche aus der Umgebung, der 14- Jährige und ein damals 16- Jähriger, waren durch den Rollbalken einer Laderampe in das Geschäft eingedrungen. Eine zweiköpfige Polizeistreife rückte aus, in einem dunklen Verbindungsraum im Supermarkt kam es zur Begegnung zwischen Jugendlichen und Beamten. Der 14- Jährige starb durch eine Kugel des Polizisten. Der Beamte wurde rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt.
http://www.krone.at/Niederoesterreich/Schuesse_bei_Einbruch_waren_rechtswidrig-Causa_Krems-Story-237802

politikjoker- Krieger des Lichts
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