Wir sind reicher als Deutsche
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Wir sind reicher als Deutsche
Brüssel. - Die Kaufkraft der Österreicher liegt über jener der Deutschen, hat das europäische Statistikamt Eurostat in seinem Lädervergleich herausgefunden. (heut.Krone, S.7)
Obwohl wir höhere MWSt. und teurere Lebensmittelpreise haben.
wozu brauchen wir Sozialmärkte, wenn wir reicher sind als die Piefke
aus tv: wegen den Schulden kam von unseren Politsparmeister sogar der Vorschlag die MWSt.auf 25% zu erhöhen

Obwohl wir höhere MWSt. und teurere Lebensmittelpreise haben.
wozu brauchen wir Sozialmärkte, wenn wir reicher sind als die Piefke
aus tv: wegen den Schulden kam von unseren Politsparmeister sogar der Vorschlag die MWSt.auf 25% zu erhöhen

bushi- Spammer

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Re: Wir sind reicher als Deutsche
bushi schrieb:Brüssel. - Die Kaufkraft der Österreicher liegt über jener der Deutschen, hat das europäische Statistikamt Eurostat in seinem Lädervergleich herausgefunden. (heut.Krone, S.7)
Wie hoch ist die Steuer für Zuwendungen an eine Stiftung?
Der Eingangssteuersatz für Zuwendungen an eine inländische Privatstiftungen wird generell auf 2,5% gesenkt. Begünstigungen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (z.B. die Steuerbefreiung für todeswegige Übertragung von endbesteuertem Kapitalvermögen oder für Geld- und Sachzuwendungen an gemeinnützige Stiftungen) bleiben erhalten.
...
Wann liegt eine steuerneutrale Substanzauszahlung von gestiftetem Vermögen vor?
Zuwendungen aus einer Privatstiftung gelten insoweit als (steuerneutrale) Substanzauszahlung, als sie einen gesetzlich definierten "maßgeblichen Wert" übersteigen. Solange die Zuwendungen daher im "maßgeblichen Wert" Deckung finden, sind sie steuerpflichtig. Der "maßgebliche Wert" ist gesetzlich definiert.
Als maßgeblicher Wert gilt der am Beginn des Geschäftsjahres vorhandene unternehmensrechtliche Bilanzgewinn (§ 224 Abs. 3 A IV UGB) zuzüglich der gebildeten Gewinnrücklagen (§ 224 Abs. 3 A III und IV UGB) und zuzüglich der steuerrechtlichen stillen Reserven des zugewendeten Vermögens. Erst wenn die Zuwendung aus der Stiftung diesen "maßgeblichen Wert" überschreitet, liegt insoweit eine steuerfreie Substanzauszahlung vor, sofern die Substanzauszahlung in dem von der Stiftung zu führenden Evidenzkonto Deckung findet.
* Beispiel: Im Dezember 2008 werden einer Stiftung € 100.000 zugewendet. Im Dezember 2010 werden € 30.000 von der Stiftung an die Begünstigten zugewendet. Der Bilanzgewinn der Stiftung betrug zwischen Dezember 2008 und Dezember 2010 insgesamt € 10.000. Für die Zuwendung an die Begünstigten bedeutet das, dass € 10.000 steuerpflichtig sind, € 20.000 hingegen steuerfrei. Gleichzeitig verringert sich der Stand des Evidenzkontos von € 100.000 auf € 80.000.
...
http://www.50plus.at/finanz/privatstiftung.htm

Austri- Schreiberling

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Re: Wir sind reicher als Deutsche
Net schlecht, so gehts auch! 


bella- Schreiberling

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